Frosty hat geschrieben:Ein klassischer Schildbürgerstreich.

Beim Wuhlewanderweg solls ja ähnlich sein. Eigentlich mehr oder minder komplett als R[irgendwas] ausgegeben, aber teilweise Fahrrad fahren verboten. Oder hat sich da inzwischen was geändert?
Der Wuhlewanderweg ist noch immer eine Grünanlage, gem §7 Abs. 7 des Grünanlagengesetzes ist damit das Radfahren verboten. Allerdings ist dieses Verbot nicht durch sonst übliche Zusatzschilder nochmal deutlich gemacht. Ich nehme fast an, der Bezirk will es dulden.
Bisher war es offiziell erlaubt, der R1 ist über das Luisenhain geführt.
Das Schild "Grünanlage" steht da aber schon ein Weilchen. Ich habe aber auch erst vor kurzem herausgefunden, daß damit wohl auch die Wege gemeint sind und nicht nur die Beete und Rasenflächen. Auf die Idee, das auf diesen Wegen offiziell nicht Fahrrad gefahren werden darf, wäre ich nie gekommen. Das ist sowas von geistlos.
Es war ausdrücklich erlaubt, ein entsprechendes Schild war vorhanden. Dort wurde auf den Vorrang der Fußgänger hingewiesen.
Das Fußgänger Vorrang haben könnten, hatte ich mir schon gedacht, aber daß Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, wäre mir auch neu.
Jedenfalls ist dies so bei Gehwegen mit dem Schild "Radfahrer frei", ich habe das einfach mal auf Fußgängerzonen übertragen, ohne es genauer nachzulesen.
Stimmt. Offiziell darf man sich da nur zu Fuß vorwärts bewegen. Aber solche offiziellen Verbote stören mich weniger, die ignorier ich einfach, wenn ich damit niemanden störe oder auch nur ansatzweise belästige.
Ich auch, aber eher ungerne.
Gruß,
der Radfahrer